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verfasst von: Dr. Wener Feucker am 24.02.2008, 22:31 Uhr
Gesundheit
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Eine deutschlandweite Auswertung der Erkrankungen des Rindes setzt eine einheitliche Verschlüsselung der Diagnosen voraus.
Da es bislang keinen verbindlichen einheitlichen Diagnoseschlüssel gab, haben Tierärzte und Landwirte die Diagnosen nach ihren eigenen selbst definierten Schlüsseln in unterschiedlichster Art und Intensität erfasst. Auf diese Weise ist jedoch eine überbetriebliche Auswertung nicht möglich. Als Voraussetzung dazu wurde deshalb als umfassender allgemeingültiger Diagnoseschlüssel der zentrale Diagnoseschlüssel Rind entwickelt. Dieser beinhaltet alle Krankheiten des Rindes.
Um die unterschiedlichen Anforderungen an die Erfassung der Diagnosen auch weiterhin zu gewähren (ganz einfach bis hochprofessionell, manuell bzw. edv-gestützt) und dabei gleichzeitig eine überbetriebliche Auswertung zu ermöglichen, wird folgende Verfahrensweise empfohlen:
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1. Zentraler
Diagnoseschlüssel
Der zentrale Diagnoseschlüssel bildet die Basis für
alle überbetrieblichen Auswertungen. Er wurde durch Prof.
Staufenbiel, Klinik für Klauentiere Berlin entwickelt. Sein
grundsätzlicher Aufbau wird in der folgenden Abbildung am
Beispiel des embryonalen Fruchttodes verdeutlicht:
Infolge seiner Komplexität dient er
grundsätzlich nicht als Erfassungsgrundlage, sondern als
einheitliche Schlüsselbasis für die EDV-Auswertung.
Grundvoraussetzung dafür ist, dass jede erfasste Diagnose der
jeweils entsprechenden Diagnosenummer des zentralen
Diagnoseschlüssels Rind über eine
Schlüsselbrücke zugeordnet wird. Für die
Diagnosen des Standarddiagnoseschlüssels und des vereinfachten
Diagnoseschlüssels ist dies edv-seitig so abgesichert, dass
der Nutzer damit nicht belastet wird.
Erfassung des Medikamenteneinsatzes ohne Zuordnung einer
Diagnose
Unter Punkt 9. des Schlüssels erfolgt die Zuordnung des
Einsatzes von Medikamenten für die Fälle, dass keine
spezielle Erkrankung diagnostiziert werden kann. Dies betrifft
insbesondere den Medikamenteneinsatz für:
- Biotechnische Verfahren
- Prophylaxemaßnahmen
- Parasitenbehandlung und
- Trockenstellen
Diese sind dem Punkt 9.03 Maßnahmegebundener
Medikamenteneinsatz zuzuordnen.
Damit können diese Medikamenteneinsätze getrennt von
den Erkrankungen ausgewertet werden. Gleichzeitig wird verhindert, dass
sie in der Inzidenzanalyse erscheinen und damit die
Erkrankungshäufigkeiten verfälschen.
2. Standarddiagnoseschlüssel
Für Herdenmanagementsysteme und Praxisverwaltungsprogramme
wird die Anwendung des Standarddiagnoseschlüssels empfohlen.
Der Standarddiagnoseschlüssel umfasst etwa 95 % der in der
Praxis erfassten Diagnosen und enthält als ersten
Gliederungspunkt komplett den von der DLG empfohlenen
Schlüssel zur Dokumentation der Erkrankungen des
Bewegungsapparates. Für die Erfassung darüber
hinausgehender Diagnosen kann er betriebsspezifisch mit eigenen
Diagnosenummern variabel erweitert werden. Damit diese in
überbetrieblichen Auswertungen interpretiert werden
können, müssen sie jedoch vom Nutzer
gemäß Pkt. 1. einmalig der jeweils entsprechenden
Diagnosenummer des zentralen Diagnoseschlüssels Rind
über eine Schlüsselbrücke zugeordnet werden.
Ansonsten ist die Diagnose überbetrieblich nicht auswertbar.
Wenn anstelle des Standarddiagnoseschlüssels die vorhandenen
betrieblichen Schlüssel weiterhin verwendet werden sollen, so
sind diese ebenfalls nur einmalig der jeweils entsprechenden
Diagnosenummer des zentralen Diagnoseschlüssels Rind
über eine Schlüsselbrücke zuzuordnen.
3. Vereinfachter
Diagnoseschlüssel
Für die manuelle Erfassung der Diagnosen wird die Anwendung
des vereinfachten Diagnoseschlüssels empfohlen. Zur
Minimierung des Erfassungsaufwandes beinhaltet er nur die
wesentlichsten Diagnosen, die aus den Hauptgruppen des
Standarddiagnoseschlüssels abgeleitet wurden. Dieser
Schlüssel ist nicht veränder- bzw. erweiterbar.
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